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Aktuelle Seite: Startseite / Aktuelles / Patienteninformation: So funktioniert das neue E-Rezept in der Apotheke

Patienteninformation: So funktioniert das neue E-Rezept in der Apotheke

17. Juni 2021

Deutschlands Gesundheitswesen wird digital. Ob elektronischer Medikationsplan (eMP) oder elektronische Patienten­ akte (ePA) – viele Projekte gehen an den Start. Auch das elektronische Rezept (E­Rezept) kommt.*

Was ist das E-Rezept?

Das elektronische Rezept ist die digi­ tale Version des rosa Papierrezepts, mit dem ein gesetzlich versicherter Patient verschreibungspflichtige Medikamente in der Apotheke erhält. Der Arzt legt das E­Rezept auf ei­ nem zentralen Server ab. Der Patient bekommt einen Zugangsschlüssel (E­Rezept­Token), mit dem er seiner Apotheke den Zugriff erlauben kann.


Wann kommt das E-Rezept?

Das E­Rezept wird laut Gesetz am 1. Juli 2021 eingeführt – zunächst in einer Fokusregion bei ausgewählten Arztpraxen und Apotheken in Berlin und Brandenburg. Zur bundeswei­ ten Pflicht wird es aber erst ab dem 1. Januar 2022. Bis dahin müssen Apotheken und Arztpraxen mit siche­ rer Hard­ und Software ausgerüstet sein.


Wo kann ich das E-Rezept ein- lösen?

In jeder Apotheke in Deutschland. Die freie Apothekenwahl bleibt ein Grundprinzip im deutschen Gesund­ heitswesen. Als Patient werden Sie vorab in der Apotheke Ihrer Wahl anfragen können, ob und wann das verordnete Medikament verfügbar ist.


Geht das nur mit einem Handy?

Die Rezeptinformationen liegen auf einem zentralen Speicher. Mit dem E­Rezept­Token kann der Patient überall darauf zugreifen. Wer kein Smartphone nutzt, muss sich aber keine Sorgen machen. So kann man noch bis Ende 2021 das gewohnte Papierrezept bekommen und sich ab Anfang 2022 den E­Rezept­Token in der Arztpraxis ausdrucken lassen.


Braucht man dazu eine App?

Ab dem 1. Juli 2021 soll es eine bundeseinheitliche, kostenlose und werbefreie E­Rezept­App geben, mit der alle Patienten ihre E­Rezept­Token einlösen und somit ihre E­Rezepte verwalten können. Um die App frei­ zuschalten, braucht jeder gesetzlich Versicherter allerdings ein NFC­fähiges Handy und eine NFC­fähige elektroni­ sche Gesundheitskarte (eGK), die über einen technischen Standard für den kontaktlosen Austausch von Daten verfügen, sowie einen entsprechenden PIN von der Krankenkasse. Später sol­ len weitere Möglichkeiten, sich elek­ tronisch auszuweisen, hinzukommen.


Wie steht es um den Datenschutz?

Hier gelten höchste Standards. Der Server mit den verschlüsselten E­Re­ zepten steht in Deutschland. Kliniken, Ärzte und Apotheken brauchen staat­ lich zertifizierte Sicherheits­Hardware und elektronische Ausweise, um E­Rezepte zu bearbeiten.

* Die Beschreibung bildet den Entwicklungsstand vom 1. Juni 2021 ab.

 

Kategorie: Aktuelles

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