Die Maskenausgabe der ersten Welle startet am 15. Dezember und läuft bis zum 6. Januar. Daher lautet der Rat, wenn es nicht nötig ist, möglichst nicht sofort in die Apotheke zu gehen. Und falls Warteschlangen vor der Apotheke sichtbar sind, sollte die Apotheke zu einem späteren Zeitpunkt aufgesucht werden. Die Abgabe der ersten 3 Masken an die Berechtigten erfolgt kostenfrei. Bei der Abgabe der weiteren Masken im Januar und Februar (je 6 Masken pro Monat) wird eine Eigenbeteiligung von 2 Euro pro 6 Masken fällig).
Berechtigt sind:
- Personen über 60 Jahre
- Personen mit folgenden Erkrankungen und Risikofaktoren:
- Chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale
- chronische Herzinsuffizienz, chronische Niereninsuffizienz
- zerebrovaskuläre Erkrankung, insbesondere Schlaganfall
- Diabetes mellitus Typ 2
- Demenz
- aktive, fortschreitende oder metastasierte Krebserkrankungen oder stattfindende oder bevorstehende Therapie, welche die Immunabwehr beeinträchtigen kann
- stattgefundene Organ- oder Stammzellentransplantation
- Risikoschwangerschaft
- Trisomie 21
Die FFP2-Masken-Abgabe im Januar und Februar wird dann über persönliche Bezugsgutscheine, die von den Krankenkassen bzw. Krankenversicherungen an die Bezugsberechtigten gesendet werden, geregelt.
Falls Risikopatienten nicht selbst in die Apotheke kommen, können sie die Masken auch abholen zu lassen. Die Abgabe erfolgt dann, falls der Patient nicht bekannt ist, ggf. nach Vorlage einer Vollmacht oder durch den Personalausweis der berechtigten Person.
Wir bitten Sie, die Masken in Ihrer Stammapotheke abzuholen.
Die Apothekerschaft appelliert an die Solidarität der Anspruchsberechtigten, das heißt: sich nur die zustehenden drei Masken zu holen, damit die Masken für alle Risikopatienten ausreichen